Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3627
VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13 (https://dejure.org/2014,3627)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.02.2014 - 60-IV-13 (https://dejure.org/2014,3627)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - 60-IV-13 (https://dejure.org/2014,3627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - Ss (B) 65/07

    Bußgeldverfahren: Gerichtliche Aufklärungspflicht bezüglich der Entbindung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Dies ist sowohl für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGHSt 12, 367 ff.; BGHSt 25, 281 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 233) als auch für den Bereich des § 73 Abs. 2 OWiG (vgl. OLG Saarbrücken, VRS 114, 50; KG, VRS 120, 200; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 2008, 4 SsOWi 553/08, zitiert nach juris) allgemein anerkannt, wobei die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit zu vertreten, genügt.

    Erforderlich ist nicht nur, dass der Beschwerdeführer die ihm nachteiligen Tatsachen nicht übergeht, sondern auch, dass er die Fakten vorträgt, die für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands sprechen, der seiner Rüge den Boden entzöge (BGH, Urteil vom 5. Juni 1996, StV 1996, 531; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. August 2007, VRS 113, 284 [285]; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2007, VRS 114, 50 [52] m.w.N.).

    Denn dieses Begründungserfordernis zielt auf den vollständigen Vortrag aller für die erhobene Verfahrensrüge rechtserheblichen Tatsachen ab und nimmt in der Sache Bezug auf einschlägige - verfassungsrechtlich im Ergebnis unbedenkliche - fachgerichtliche Rechtsprechung (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2007, VRS 114, 50 [52]; OLG Köln, Beschluss vom 21. Dezember 2001, NStZ 2002, 269; KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2011, VRS 120, 200).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    2. Art. 38 Satz 1 SächsVerf gewährleistet dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass ihm der Zugang zum Rechtsweg nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]); dies betrifft nicht nur den formellen Zugang zu der gesetzlich geschaffenen gerichtlichen Instanz überhaupt, sondern auch die sonstigen Anforderungen an die Erlangung einer Sachentscheidung in der eröffneten Instanz.

    Nach gefestigter, verfassungsrechtlich unbedenklicher Rechtsprechung (vgl. zur strafprozessualen Revision: BVerfGE 112, 185 [208 f.] m.w.N.) muss der Rechtsbeschwerdeführer, der eine Verletzung des Verfahrensrechts geltend machen will, die den Mangel enthaltenden Tatsachen im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO so vollständig und so genau angeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein aufgrund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären.

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Ein zentrales Anliegen eines rechtsstaatlich geordneten Bußgeldverfahrens ist die Ermittlung des wahren Sachverhalts als der notwendigen Grundlage eines gerechten Urteils (BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1983, BVerfGE 63, 45 [61]).

    Erst wenn sich unter Berücksichtigung aller Umstände und nicht zuletzt der im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes selbst angelegten Gegenläufigkeiten eindeutig ergibt, dass rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse nicht mehr gewahrt sind, können aus dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit selbst konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des Verfahrens gezogen werden (vgl. BVerfGE 63, 45 [61] m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    1. Das Gebot fairer Verfahrensführung zählt zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV12 [HS]/ Vf. 108-IV-12 [e.A.]; st. Rspr.).

    Dem Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/ Vf. 108-IV-12 [e.A.]; st. Rspr.) und einen Verteidiger hinzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. Oktober 1974, BVerfGE 38, 105 [111]).

  • KG, 11.01.2011 - 3 Ws (B) 12/11

    Zur Verfahrensrüge einer fehlerhaften Ablehnung eines anwaltlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Dies ist sowohl für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGHSt 12, 367 ff.; BGHSt 25, 281 ff.; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 233) als auch für den Bereich des § 73 Abs. 2 OWiG (vgl. OLG Saarbrücken, VRS 114, 50; KG, VRS 120, 200; OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 2008, 4 SsOWi 553/08, zitiert nach juris) allgemein anerkannt, wobei die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit zu vertreten, genügt.

    Denn dieses Begründungserfordernis zielt auf den vollständigen Vortrag aller für die erhobene Verfahrensrüge rechtserheblichen Tatsachen ab und nimmt in der Sache Bezug auf einschlägige - verfassungsrechtlich im Ergebnis unbedenkliche - fachgerichtliche Rechtsprechung (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2007, VRS 114, 50 [52]; OLG Köln, Beschluss vom 21. Dezember 2001, NStZ 2002, 269; KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2011, VRS 120, 200).

  • BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01

    Selbstunterzeichnete Verteidigervollmacht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Soweit der Verteidiger Bezug nimmt auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 07. November 2001 (Az.: 5 StRR 285/01) bzw. des Senats vom 21. August 2012 (Az.: 3 Ss 336/12), ist der jeweilige Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar, da dort eine vom Verteidiger mit seinem eigenen Namen unterzeichnete schriftliche Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vorlag." Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 38 Satz 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf. Dem Einspruch seines Verteidigers vom 8. Februar 2012 gegen den Bußgeldbescheid vom 24. Januar 2012 habe eine schriftliche Vollmacht beigelegen, in der der Verteidiger sowohl zur Verteidigung als auch zur Vertretung des Beschwerdeführers, insbesondere auch für Anträge auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung sowie zur Vertretung in der Hauptverhandlung, ermächtigt worden sei.
  • OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12

    Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Soweit der Verteidiger Bezug nimmt auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 07. November 2001 (Az.: 5 StRR 285/01) bzw. des Senats vom 21. August 2012 (Az.: 3 Ss 336/12), ist der jeweilige Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar, da dort eine vom Verteidiger mit seinem eigenen Namen unterzeichnete schriftliche Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vorlag." Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 38 Satz 1 und Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf. Dem Einspruch seines Verteidigers vom 8. Februar 2012 gegen den Bußgeldbescheid vom 24. Januar 2012 habe eine schriftliche Vollmacht beigelegen, in der der Verteidiger sowohl zur Verteidigung als auch zur Vertretung des Beschwerdeführers, insbesondere auch für Anträge auf Entbindung von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung sowie zur Vertretung in der Hauptverhandlung, ermächtigt worden sei.
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    2. Art. 38 Satz 1 SächsVerf gewährleistet dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass ihm der Zugang zum Rechtsweg nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]); dies betrifft nicht nur den formellen Zugang zu der gesetzlich geschaffenen gerichtlichen Instanz überhaupt, sondern auch die sonstigen Anforderungen an die Erlangung einer Sachentscheidung in der eröffneten Instanz.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Dem Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/ Vf. 108-IV-12 [e.A.]; st. Rspr.) und einen Verteidiger hinzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08. Oktober 1974, BVerfGE 38, 105 [111]).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 1 Ss 212/01

    Trunkenheitsfahrt - Keine Umrechnung der Atemalkohol-Konzentration in einen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Denn dieses Begründungserfordernis zielt auf den vollständigen Vortrag aller für die erhobene Verfahrensrüge rechtserheblichen Tatsachen ab und nimmt in der Sache Bezug auf einschlägige - verfassungsrechtlich im Ergebnis unbedenkliche - fachgerichtliche Rechtsprechung (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2007, VRS 114, 50 [52]; OLG Köln, Beschluss vom 21. Dezember 2001, NStZ 2002, 269; KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2011, VRS 120, 200).
  • BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags

  • OLG Bamberg, 07.08.2007 - 3 Ss OWi 764/07

    Voraussetzungen für die Pflicht des Gerichts zur positiven Verbescheidung eines

  • OLG Hamm, 20.10.2008 - 4 Ss OWi 553/08

    Rechtsbeschwerdebegründung; Unterzeichnung mit Zusatz i.V.; Unterzeichnung durch

  • BGH, 29.01.1974 - 1 StR 198/73

    Strafbarkeit wegen Entführung mit Willen der Entführten - Ausbleiben trotz

  • BGH, 31.08.1995 - 1 StR 452/95

    Sitzungsprotokoll - Beeidigung - Dolmetscher

  • VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 64-IV-18

    Strafvollzug - und der Justizgewährungsanspruch

    Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - 120-IV-18; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 120-IV-18
    aa) Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 30-IV-21
    a) Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 21-IV-21; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn im Rahmen des Zugangs zu einer Rechtsmittelinstanz zu beurteilen ist, ob ein Rechtsmittel in der gesetzlichen Form und Frist auch begründet wurde und damit zulässig ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 47-IV-15; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13, st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

    Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 11-IV-22
    Danach darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 30-IV-21 [HS]; Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 21-IV-21; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 14-IV-20
    Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 120-IV-18; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 23-IV-21
    aa) Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 21. März 2019 - 120-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 148-IV-20; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 29-IV-21
    aa) Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf der Zugang zu den Gerichten und den vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 21. März 2019 - 120-IV-18; Beschluss vom 3. Dezember 2020 - Vf. 148-IV-20; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 38-IV-20
    Nach Art. 38 Satz 1 SächsVerf darf dieser Zugang nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 120-IV-18; Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11; st. Rspr.; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 21-IV-21
    Weise und damit objektiv willkürlich erschwert werden (SächsVerfGH Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 60-IV-13; Beschluss vom 21. März 2019 - Vf. 120-IV-19; st. Rspr.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, BVerfGE 112, 185 [207 f.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht